Konditionen

Die Kosten pro Sitzung betragen plus/minus Fr. 150.-. Bei entprechender Indikation ist es seit dem 1.Juli 2022 auch möglich, die psychologische Psychotherapie zulasten der Grundversicherung der Krankenkassen abzurechnen (Anordnungsmodell).

Sie benötigen dazu eine ärztliche Anordnung, welche vom Hausarzt bzw. einer Allgemeinmedizinerin, einem Kinderarzt, einer Psychiaterin oder einem Facharzt für psychosomatische Medizin ausgestellt werden kann. Bitte lassen Sie die ärztliche Anordnung, wenn möglich, vor dem Ersttermin ausfüllen.  Das Formular kann ich gerne zur Verfügung stellen. 

Jede Anordnung berechtigt zu 15 Sitzungen zu Lasten der Grundversicherung. Ein Austausch zwischen mir und der anordnenden Fachperson ist erforderlich, um gemeinsam die Erneuerung der Anordnung zu beurteilen. Soll die Psychotherapie nach 30 Sitzungen weitergeführt werden, ist zusätzlich eine psychiatrische Beurteilung zuhanden des Vertrauensarztes der Versicherung notwendig.

Weitere Informationen zum Anordnungsmodell für psychologische Psychotherapie finden Sie unter www.psychologie.ch.